Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Heldering - 1. Änderung
Hier finden Sie Dokumente, die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens öffentlich ausgelegt werden. Auskünfte zu allen Auslegungen erteilen auf Wunsch die Mitarbeiter des Bauamtes.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben.
Innerhalb der genannten Frist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.