Vollzug der Wassergesetze; Wasserrechtliche Erlaubnis für die Mischwassereinleitungen aus dem Entlastungsbauwerk (SOK) in den Inniger Graben

    Vollzug der Wassergesetze;
    Wasserrechtliche Erlaubnis für die Mischwassereinleitungen aus dem 
    Entlastungsbauwerk (SOK) in den Inniger Graben

    Das Landratsamt Erding hat mit Bescheid vom 29.06.2023,  Az: 42-2/6323- W- 2019-10010,  die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Mischwasser in den Inniger Graben erteilt.

    Der Bescheid liegt zusammen mit den dazugehörigen Antrags- und Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde VG Steinkirchen im Zeitraum vom 25.08.2023 bis 25.09.2023 zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.

    Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zu-gestellt (Art. 74 Abs. 4 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetzt – BayVwVfG).

     

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